Internationaler Handel

Die Anwälte des Advocates.by beraten die Unternehmen in verschiedenen Angelegenheiten der Außenwirtschaft betreffend die Fragen von Handelsrecht, Steuern, Investitionen, Zollbestimmungen, Devisenhandel und anderen Bereichen des internationalen Handels. Wir beraten auch zu den Fragen der Anwendung von internationalen Übereinkommen sowie über die entsprechenden Geschäftspraktiken in der Republik Belarus.

Unsere Anwälte können internationale Handelsverträge von verschiedenen Arten (Kauf, Lieferung, Dienstleistungen, Franchise, Leasing, Vertretung, Vertrieb etc.) ausarbeiten sowie Gutachten zu den bestehenden Verträgen im Kundenauftrag erstellen.

Unsere Anwälte können qualifizierte Beratung bei der Durchführung von Vorverhandlungen und beim Abschluss von Handelsverträgen gewährleisten. Wir beherrschen die meistverbreiteten europäischen Sprachen in Wort und Schrift und können die Verhandlungen in der von Mandanten bevorzugten Sprache führen, was zu einem besseren Ergebnis beiträgt.  

Wir können von unserer Erfahrung sagen, dass die professionelle Ausarbeitung eines internationalen Handelsvertrages von einem auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts spezialisierten Fachanwalt, ermöglicht die Vermeidung von mehrdeutigen und ungenauen Formulierungen des Vertrages und im Falle eines Rechtsstreits die Verteidigung der Interessen des Mandanten wesentlich  erleichtert.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.