Rechtsverteidigung im Strafverfahren und im Geldbußverfahren

Rechtsverteidigung im Strafverfahren und im Geldbußverfahren

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" können als Verteidiger in einem Straf- oder in einem Geldbußverfahren sowie als Vertreter der geschädigten Personen in den genannten Verfahren auftreten. Das Verfahren kann sich insbesondere beziehen Auf:
1) Zollangelegenheiten, Steuerhinterziehung, unerlaubte Gewerbetätigkeit oder Schmuggel.  
2) Disziplinarstrafen, Dienstverbrechen, Entwendung oder Unterschlagung des Staatseigentums, Amtsmissbrauch, Bestechung, Korruption und andere.
3) Autounfälle einschließlich Schadensersatzforderungen.  
4) Jugendstraftaten.
5) Finanzstraftaten, Straftaten im Bankwesen, Versicherungsbetrug, mutwillige Herbeiführung des Bankrotts, Geldfälschung, Aktienbetrug und andere.
6) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sittenmoral, einschließlich Rowdytum, Misshandlung von Tieren, vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von historischen und kulturellen Objekte (Vandalismus).
7) Verletzung des Antimonopolgesetzes, unlauterer Wettbewerb, Missbrauch des Geschäftsrufes eines Konkurrenten.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" können auch als Vertreter der geschädigten Personen in einem Straf- oder Autounfallverfahren auftreten.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitry Piatkevich Anwalt Tel./Fax: +375172350192
Mobil: +375296818689 (Viber, WhatsApp)  
E-Mail: piatkevich@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.