Rechtsverteidigung im Strafverfahren und im Geldbußverfahren
Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" können als Verteidiger in einem Straf- oder in einem Geldbußverfahren sowie als Vertreter der geschädigten Personen in den genannten Verfahren auftreten. Das Verfahren kann sich insbesondere beziehen Auf:
1) Zollangelegenheiten, Steuerhinterziehung, unerlaubte Gewerbetätigkeit oder Schmuggel.
2) Disziplinarstrafen, Dienstverbrechen, Entwendung oder Unterschlagung des Staatseigentums, Amtsmissbrauch, Bestechung, Korruption und andere.
3) Autounfälle einschließlich Schadensersatzforderungen.
4) Jugendstraftaten.
5) Finanzstraftaten, Straftaten im Bankwesen, Versicherungsbetrug, mutwillige Herbeiführung des Bankrotts, Geldfälschung, Aktienbetrug und andere.
6) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sittenmoral, einschließlich Rowdytum, Misshandlung von Tieren, vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von historischen und kulturellen Objekte (Vandalismus).
7) Verletzung des Antimonopolgesetzes, unlauterer Wettbewerb, Missbrauch des Geschäftsrufes eines Konkurrenten.
Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" können auch als Vertreter der geschädigten Personen in einem Straf- oder Autounfallverfahren auftreten.
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