Vertretung vor Zivilgerichten

Im Rahmen der Rechtsberatung vertreten die Anwälte ihre Mandanten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten der Republik Belarus sowie bei der Durchführung der einstweiligen Verfügungen.
Darunter fallen insbesondere:
1) Streitigkeiten bei dem Erwerb der Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an Immobilien, einschließlich der Streitigkeiten über die Sondernutzungsrechte, die Teilung der Eigentumsrechte, Gewährleistung der Grundpfandrechte etc.
2) Ehescheidung und Erziehungsrecht für Kinder, Schutz der Elternrechte und Rechte naher Verwandten auf die Kommunikation mit dem Kind, Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten, die Eintreibung der Alimente, die Feststellung der Vaterschaft.
3) Erbstreitigkeiten, Erbschaftschutz, die Umsetzung der Rechte der Erben, die Teilung der Erbschaft, Anfechtung des Testaments.
4) individuelle und kollektive Arbeitsstreitigkeiten: einschließlich Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Formulierung des Entlassungsgrundes, Streitigkeiten in Bezug auf den Umfang der Abfindung, Einforderung der Arbeitspapiere des Arbeitsnehmers etc.
5) Urheberrechtsschutz, Schadensersatzforderungen bei der Verletzung der Urheberrechte, Patentrechte etc.
6) Schadensersatzforderungen bei der unrechtmäßigen Handlungen von Dritter, beim Wasserschaden, Versicherungsansprüche im Brandfall, Rückforderung von Versicherungsbeiträgen, Rechtsschutz bei den  Autounfällen etc.
7) Streitigkeiten in den Bereichen von Finanzen und Versicherungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Erfüllung der Kreditverträge, Eintreibung der Versicherungssummen etc.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.