Beilegung von Streitigkeiten. Gerichts- und Schiedsverfahren

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" haben einige Vorteile im Vergleich zu den anderen Rechtsberatungsbüros, welche die gesetzlichen Vorteile eines Rechtsanwaltsbüros nicht genießen. Diese Vorteile beinhalten die besonders geschützten Beziehungen zwischen den Anwalt und dem Mandanten  sowie die Möglichkeit der Vertretung von Mandanten in allen Gerichten von Belarus: Wirtschafts- und Schiedsgerichten, allgemeinen Gerichte in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen, einschließlich der wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Wir spezialisieren uns auf die grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten in der Wirtschafts- und Schiedsgerichten von Belarus. Darüber hinaus können unsere Anwälte im Kundenauftrag in einem alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR) teilnehmen (Verhandlung, Mediation, Schlichtung usw.). Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Schiedsgerichten auf dem Staatsgebiet von Belarus (das Internationale Schiedsgericht bei der belarussischen Industrie und Handelskammer, das Internationale Schiedsgericht "Schiedsrichterkammer bei der Union der Rechtsanwälte") und im Ausland the International Commercial Arbitration Court at the Russian Federation Chamber of Commerce and Industry, the Court of Arbitration at the Polish Chamber of Commerce in Warsaw, Vilnius Court of Commercial Arbitration, the International Court of Arbitration of the International Chamber of Commerce, the London Court of International Arbitration, the Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce und anderen internationalen Schiedsgerichten).
Unsere Anwälte haben eine umfangreiche Erfahrung in der Vertretung belarussischer und ausländischer Kunden bei der Vollstreckung von inländischen Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen sowie bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche auf dem Staatsgebiet von Belarus.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.