Korporativrecht

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" bieten einen umfassenden Rechtsschutz  für die Unternehmen. Unsere Beratung erstreckt sich auf verschiedene Themen des Unternehmensrechts: Immobilien, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Mergers & Acquisitions, Privatisierung, Umstrukturierung und Insolvenz, Reorganisationen,  Verlegung des Firmensitzes, Unternehmensnachfolge, Vertragsrecht.

Wir spezialisieren uns auf Beilegung von öffentlichen und/oder grenzüberschreitenden Rechtsstreiten vor Wirtschafts- oder Schiedsgerichten.
Unsere Anwälte insbesondere:
• beraten ihre Kunden zu verschiedenen Fragen des Arbeitsrechts wie Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Beilegung von einzelnen Arbeitsstreiten. Wir gewährleisten die rechtliche Unterstützung beim Personalmanagement und bei den Verhandlungen von Tarifverträgen. Wir können ganz individuelle Beratung anbieten, welche die Besonderheiten des Tätigkeitsfeldes des Arbeitsgebers berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Formvorschriften, Lohnabrechnung oder Betriebsablauf. Unsere Anwälte spezialisieren sich insbesondere auf Fragen der Beschäftigung von Ausländern, Erteilung von Arbeitserlaubnis etc. Unsere Anwälte können auch als Vertreter unserer Kunden bei den Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber auftreten.

• beraten bei der Gründung und Eintragung von juristischen Personen verschiedener Rechtsformen  (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Einheitsunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Konsumgenossenschaften, Stiftungen, Institutionen, Verbände und Gewerkschaften etc.). Wir entwerfen die Gründungsdokumente von kommerziellen und gemeinnützigen Organisationen für ihre staatliche Registrierung. Wir erledigen alle Formalitäten bei der Gründung von Auslandsvertretungen der Unternehmen in Belarus und belarussischer juristischer Personen im Ausland;
• beraten beim Kauf von Unternehmensanteilen oder als Gesamtkomplex (Mergers & Acquisitions);
• beraten bei Privatisierung, Umstrukturierung und Insolvenz, Reorganisation, Liquidation, Änderungen von Firmensitz, Unternehmensnachfolge etc;
• beraten in Fragen des Vertragsrechts und Inkasso.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.