Persönliche Beratung

Die Rechtsanwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" beraten die Bürger von Belarus sowie die ausländischen Bürger in den folgenden Bereichen:

-    Wohnungsrecht einschließlich der Ausübung des Hausrechts;
-    Erbrecht;
-    Schadensersatzforderungen;
-    Familienrecht, einschließlich der Ehescheidung;  Unterhaltszahlungen und Sorgerecht für Kinder;
-    Rechtsbeziehungen, verbunden mit dem Besitz, Nutzung und Entsorgung von Eigentum, einschließlich Immobilienrecht;
-    Patentrecht (Copyright);
-    Verwaltungsrecht;
-    Geldbußverfahren;
-    Strafrecht.

Bei der persönlichen Beratung gewährleisten die Rechtsanwälte:   
-    umfassende Klärung der Sachlage;
-    Anfertigung von Klageschriften, Anfragen etc.;
-    Prozessvertretung;
-    Verteidigung im Strafverfahren;
-    Vertretung im Zivilverfahren;
-    Geltendmachung von Schadenersatzforderungen;
-    Vertretung im Verwaltungsverfahren.

Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.