Immobilien und Baurecht

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" bieten eine rechtliche Beratung bei den Immobilienverträgen (Kauf, Verkauf, Hypotheken, Leasing etc.), im Bauwesen sowie Erledigen die Formalitäten für die Eintragung ins Grundbuch.

Wir spezialisieren uns im Bereich vom Bauwesen, das heißt: wir begleiten unseren Kunden vom Abschluss von Bauverträgen, zu der Vorbereitung von Bauunterlagen bis zu der Abnahme von Bauobjekten.

Unsere Anwälte haben eine große Erfahrung bei der Vertretung ihrer Mandanten vor Gerichten und Registrierungsbehörden. Der Schutz der Eigentumsrechte, die Erledigung der Rechtsangelegenheiten und Beilegung Der Streitigkeiten bei der Eintragung ins Grundbuch ist unsere Fachrichtung.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.