Rechtsberatung von Investoren

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" hat langjährige Erfahrung bei der Beratung ausländischer Investoren, insbesondere bei den Investitionen in den freien Wirtschaftszonen der Republik Belarus sowie im Rahmen der Investitionsabkommen mit republikanischen und lokalen Behörden.

In diesem Bereich konzentriert sich unser Know-how auf Beratung und Ausarbeitung von Investitionsabkommen, einschließlich der Fragen des Gewinntransfers und Enteignungsschutzes sowie über die Vertretung der Interessen der Investor in verschiedenen Organisationen, vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Furthermore, in cooperation with foreign partners Advocates bureau "Cierech, Neviadouski and Partners" assists Belarusian and foreign investors abroad (Russia, Ukraine, Poland, Lithuania, Slovakia and Czech Republic etc.).

Darüber hinaus arbeiten wir mit verschiedenen Partnern in Russland, der Ukraine, Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien zusammen und können unseren Mandanten einen umfassenden Rechtsschutz anbieten.

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Leiter der Fachrichtung
Dzmitryj Shylau, LL.M. (BSU) Anwalt Tel./Fax +375172350192
Mobil: +375297577308 (Viber), +375447577308 (WhatsApp)
E-Mail: shylau@cnp.by
Anwalts-Mandanten-Privileg
Das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ist das Grundprinzip der Verhältnisse zwischen Anwalt und seinem Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit bei der Übernahme und Ausübung des Mandats. Laut dem Gesetz „Über die Rechtsanwaltschaft“ umfasst das Anwaltsgeheimnis in Republik Belarus folgende Bereiche:
-    Rechtsfragen, die zum Gegenstand der Rechtsberatung gehören;
-    der Inhalt der Rechtsberatung sowie der dazugehörigen Auskünfte und Angaben;
-    vertrauliche Angaben und Geständnisse des Mandanten im Strafverfahren;
-    Geschäftsgeheimnis des Mandanten;
-    Angaben zum Privatleben des Mandanten.

Informationen, die zum Gegenstand des Anwaltsgeheimnisses gehören, dürfen nicht vom Anwalt verlangt werden. Diese Informationen können auch nicht im Gerichtsverfahren als Beweise verwendet werden. Die Staatsorgane und Amtspersonen in Republik Belarus achten das Anwaltsgeheimnis und sorgen für dessen Bewahrung. Das Anwaltsgeheimnis gilt fristlos.

Die Anwälte des Büros "Cierech, Neviadouski und Partner" sind zum Schweigen über alle Umständen der Mandatsausübung verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Mandats. Die Anwälte unterlassen jegliche Handlungen, welche das Vertrauensverhältnis zum Mandanten gefährden.